Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
Rathausstraße 2
31319 Sehnde-Ilten
Tel.+Fax: 0700 58383424 (weitere)
E-Mail:
htrauernicht@luftdicht.de

 

 

 

Luftdichtheit in der EnEV 2002 


Die seit 1.2.2002 geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) hat zwar bezüglich des Themas Luftdichtheit keine großen Neuerungen gebracht. Jedoch ist das Thema wesentlich stärker ins Bewußtsein gerückt. Und das mit Recht.

In der EnEV werden alle Einflüsse, die zum Energiebedarf beitragen, gegeneinander bilanziert. Da kann der Lüftungwärmeverlust, der bei modernen Häusern immerhin mehr als 50 % ausmacht, nicht außen vor bleiben. Im Folgenden werden die Vorgaben der EnEV auszugsweise vorgestellt.

Vorgaben der EnEV
(Hinweis: Wer die komplette EnEV lesen möchte, kann durch eine Klick auf das Symbol direkt zu der entsprechenden Stelle in der EnEV springen.)

1.) "Dauerhaft luftdicht" zu bauen, ist vorgeschrieben:

§ 5                                            
Dichtheit, Mindestluftwechsel          

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außenliegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen.

2.) Die Grenzwerte für die Luftdichtheit:

Anhang 4            

1. Anforderungen an außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster

Außenliegende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster müssen den Klassen nach Tabelle 1 entsprechen.

Tabelle 1: Klassen der Fugendurchlässigkeit von außenliegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenster 

Zeile

Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes

Klasse der Fugendurchlässigkeit nach
DIN EN 12 207-1 : 2000-06

1

bis zu 2

2

2

mehr als 2

3

2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes

Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden

- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und

- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

nicht überschreiten.

3. Anforderungen an Lüftungseinrichtungen

Lüftungseinrichtungen in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar sein. Im geschlossenen Zustand müssen sie der Tabelle 1 genügen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Lüftung gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn als Lüftungseinrichtungen selbsttätig regelnde Außenluftdurchlässe unter Verwendung einer geeigneten Führungsgröße eingesetzt werden.

3.) Die EnEV "belohnt" den Dichtheitsnachweis mit einem geringeren Faktor bei der
Berechnung der Lüftungswärmeverluste:

Anhang 1, Tabelle 2: Vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Jahres-Heizwärmebedarfs           

3

 

Spezifischer Lüftungs-
wärmeverlust HV

HV = 0,19 Ve

ohne Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2

HV = 0,163 Ve                  

mit Dichtheitsprüfung
nach Anhang 4 Nr. 2

4.) Voraussetzung für die Anrechnung von Lüftungsanlagen ist der Dichtheitsnachweis:

Anhang 1, 2.10 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen (zu § 3 Abs. 2)

Im Rahmen der Berechnung nach Nr. 2 ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn

a) die Dichtheit des Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 nachgewiesen wird, ...

 


Durch die Aufnahme der Grenzwerte in die EnEV und die Einführung des Bonus im Falle des Dichtheitsnachweises wird der zunehmenden Bedeutung des Themas Rechnung getragen.

 

Etwa zeitgleich mit der Einführung der EnEV wurde auch die Norm DIN 4108-7 (bisher: DIN V 4108-7:1996-11, jetzt: DIN 4108-7:2001-08) überarbeitet. Sie wurde bezüglich der Grenzwerte mit der EnEV abgestimmt und es wurden aktuelle, an den Stand der Technik angepasste Ausführungsbeispiele für die Luftdichtheitsebene aufgenommen.