Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 78-2010 27.02.2010

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 78 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
www.luftdicht.de informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema.
Fragen können im Forum
www.luftdicht-forum diskutiert werden.
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1. Auslegung zur EnEV 2009 (Staffel 11) ist identisch mit früheren Auslegungen
Bezüglich des Themas Luftdichtheit der Gebäudehülle enthält die EnEV 2009 ebenso wie die Vorgängerversionen eine Lücke, die bei Neuerscheinen einer neuen Verordnung jeweils durch eine angepasste Auslegung gefüllt wird. Ich meine die Frage, welches der beiden in der DIN13829 definierten Verfahren A oder B bei einem Dichtheitsnachweis nach EnEV anzuwenden ist. Ich habe das Thema mit Interesse verfolgt, wie Sie auf meiner Internetseite unter
http://www.luftdicht.de/auslegung-der-enev.htm sehen können.
Die Auslegung Staffel 11 (http://www.dibt.de/de/data/EnEG_Staffel11.pdf), die sich auf die EnEV 2009 bezieht, legt wiederum Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) als anzuwendendes Verfahren fest.

Bei der jetzt auch für Wohngebäude möglichen Anwendung der DIN 15899 (Anwendung des Referenzgebäudes) ergibt sich jedoch ein Problem. Die Entwicklung der Diskussion können Sie im Forum verfolgen:
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=355


2. Prüfung der Luftdichtheit eines großen Bürogebäudes
Ist es gemäß EnEV 2009 zulässig für ein großes Bürogebäude nur exemplarische Geschosse auf ihre Luftdichtheit der Gebäudehülle zu überprüfen und die Ergebnisse auf das gesamte Gebäude zu übertragen? Dieser Frage wird in folgender Veröffentlichung von EnEV-online.de beantwortet:

http://www.enev-online.org/enev_2009_praxisdialog/100212_luftdichtheit_buerogebaeude_pruefen.htm


3. Neues aus dem Hause Eisedicht

Gemäßeiner Mitteilung von Herr Eisenhauer haben die Produkte aus dem Hause Eisedicht seit dem 01.01.2010  ein Zertifikat. Sie wurden von einem unabhängigen Sachverständigen, dem Herrn Kirsten, unter strengen Richtlinien bewertet und getestet. Die von Eisedicht produzierten Manschetten seien jetzt berechtigt, das Gütesiegel der GTüzu tragen.


4. Umfrage: Wie bleiben Sie auf dem Laufenden?
Mit einer Umfrage möchte ich gerne erkunden, wie Dienstleisterkolleginnen und -kollegen sich über neuste Entwicklungen, Änderungen von Vorschriften usw. auf dem Laufenden halten.

http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=619


5. Vorstellung des neuen Produkts "Luftspion"
luftdicht.de hat das Angebot an Lüftungshilfen ( http://www.luftdicht.de/lueftungshilfen.htm ) um den Luftspion erweitert. Es handelt sich um ein PC-Interface zur Erfassung von rel. Feuchte, Temperatur und CO2-Gehalt, das direkt am USB-Port betrieben wird. Hier ist der direkte Zugang:
http://www.luftdicht.de/luftspion.htm


6. Bestellung / Abbestellung

Sie erhalten die Luftdicht-News, weil Sie in der Vergangenheit darum gebeten haben. Aus dem Verteiler können Sie sich über das 
Eingabeformular auf meiner Internetseite austragen, wenn Sie sie nicht mehr erhalten möchten.

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Dipl.-Ing.  Herbert Trauernicht
vom FLiB zertifizierter Prüfer der Gebäudeluftdichtheit  im Sinne der Energieeinsparverordnung
Gebäudemesstechnik
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