Dipl.-Ing.
Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik |
Lüftungslogger- AIRCO2ntrol 5000 + Zubehör |
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Lüftungslogger-Paket für den Profi |
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„AIR CO2ntrol 5000“ - ein weiterer Datenlogger für das Lüftungslogger-System
Die Betrachtung des CO2-Gehalts der Raumluft ist in der Pandemiezeit besonders in den Fokus gerückt. Dementsprechend ist das Angebot und die Nachfrage von entsprechenden Messeinrichtungen groß. Teilweise gibt es lange Lieferzeiten. Das Lüftungslogger-System (www.luftdicht.de) ist auch für die Darstellung der Entwicklung
des CO2-Gehalts der Luft bestens geeignet. Jetzt habe
ich diesen aktuellen CO2-Datenlogger hinzugefügt: Einerseits hat er als Tischgerät alle gewünschten Eigenschaften: Funktionen:
Andererseits hat er eine Datenloggerfunktion:
Diese Datenloggerfunktion interessiert mich für den
Lüftungslogger besonders. Das Gerät hat für die Pufferung der Einstellungsdaten eine eigene Stromversorgung. Für die Displayfunktion wird das Gerät aber über ein Micro-USB-Kabel versorgt. Es ist sinnvoll die Messdaten im 5-Minuten-Takt aufzunehmen. Die Messdaten werden in mehreren CSV-Daten-Files auf der SD-Karte abgelegt. Bei jeder Einschaltung des Gerätes wird ein neues File angelegt. Außerdem wird nach einer gewissen Anzahl von Datenzeilen jeweils ein neues File begonnen. Ich habe in der Excelmappe vorgesehen, dass mehrere CSV-Daten-Files nacheinander in die Excelmappe importiert werden können. Bei jedem Ladevorgang werden die Datenzeilen Datums-mäßig neu sortiert, so dass sich ein geschlossener Datenvorrat ergibt. Insgesamt ergibt sich so zusammen mit der Lüftungslogger-Excelmappe ein sehr brauchbares Instrument, um die Entwicklung des CO2-Gehalts der Raumluft über längere Zeiträume zu dokumentieren.
Kurzanleitung zur Bedienung des AIRCO2ntrol 5000 für die Anwendung beim Lüftungslogger-System Kurzanleitung zur Bedienung des AIRCO2ntrol 5000 Sinnvolle Taktzeit des Datenloggers AIRCO2ntrol 5000 beim Lüftungsloggersystem
Wenn Sie bereits Lizenznehmer sind, können Sie den Datenlogger zu einem um 40,- reduzierten Preis beziehen. Siehe Formular. Ich berechne keine Versandkosten. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG berechne ab 1.1.2021 keine Umsatzsteuer. Diese führe ich nicht ab und kann sie deshalb auch nicht ausweisen. Sie erhalten nach Ihrer Bestellung auf Wunsch vorab eine Vorauskasserechnung per E-Mail. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages auf meinem Konto. Stand 1.1.2021 |
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