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Mit der Blower-Door-Messung steht
ein standardisiertes Messmittel zur Verfügung, die Luftdichtheit
eines Gebäudes quantitativ zu erfassen. Es wird dabei ermittelt,
wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten
Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird. Um
diesen Differenzdruck aufzubauen, wird in eine offene Außentür
(Eingangstür oder Balkontür) ein Rahmen eingesetzt, der mit
einer Folie bespannt ist. In einer Öffnung der Folie befindet
sich ein Ventilator. Die Drehzahl des Ventilators wird so
geregelt, dass sich ein definierter Druck zwischen Außen- und
Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten muss der
Ventilator, wie man sich leicht vorstellen kann, einen so hohen
Volumenstrom fördern, wie durch Leckstellen des Gebäudes
entweicht. Um zu einer aussagekräftigen Kenngröße (n50) der
Luftdichtheit zu kommen, wird der gemessene Volumenstrom durch
das Volumen des Gebäudes geteilt.
Während die Druckdifferenz
aufgebaut ist (Unterdruck im Haus) können Leckstellen in der
Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand
lassen sich die Leckstellen ertasten. Es zieht sozusagen aus
allen Ritzen. Weitere Hilfsmittel zum Orten der Leckstellen sind
Rauchspender, Luftgeschwindigkeitsmesser und die Thermografie.
Das Blower-Door-Messverfahren (auch Differenzdruck-Messverfahren
genannt) ist in der Norm
DIN-EN 13829 :2001-02 "Bestimmung der
Luftdurchlässigkeit von Gebäuden"
definiert. Diese Norm kann beim beim Beuth-Verlag bezogen werden.
Auszüge aus der DIN können Sie hier nachlesen:
Auszüge aus DIN13829. Diese DIN unterliegt nicht dem
Urheberschutz, da sie in der EnEV 2002 zitiert wird, ohne dass der Wortlaut wiedergegeben
wird.
(siehe dazu http://www.enev24.de/forum1/board.php?boardid=6)
In dieser Norm sind zwei Verfahren (Verfahren A
und Verfahren B) beschrieben,
auf das bei der Festlegung von Grenzwerten
Bezug genommen wird. DIN4108-7 legt Grenzwerte fest, die sich auf das Verfahren
A beziehen. Die EnEV2002/2004 dagegen lässt offen, welches Verfahren
anzuwenden ist. Die Verfahren unterscheiden sich lediglich in dem
Umfang, in dem vorhanden Öffnungen während der Messung abgedichtet
werden müssen.
Auszug aus der DIN-EN 13829: (Die grün dargestellten
Textpassagen sind Zitate aus offiziellen Texten.)
5.2.1...
Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Der Zustand des
Gebäudes sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen,
in der Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden.
5.2.2 Bauteile
Alle absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen des zu
untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen
(Fenster, Türen, Kaminzug).
Für Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) werden keine
weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu
verbessern....
5.2.3 Heizungs-
Lüftungs- und Klimaanlagen
Wärmeerzeuger mit Raumluftverbund werden ausgeschaltet.
...Mechanische Lüftungs- und Klimaanlagen werden ausgeschaltet.
Die Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagenteilen
werden abgedichtet.
Andere Lüftungsöffnungen (z.B. Öffnungen für natürliche
Lüftung) werden für die Zwecke von Verfahren A geschlossen...
Das hier nicht
weiter ausgeführte Verfahren B dient der gezielten Prüfung der
Gebäudehülle.
Die 18 Seiten umfassende Norm legt für beide Verfahren (A und B) die
Details der Messung fest.
Hinweis: der unglückliche
Umstand, dass die EnEV sich nicht auf eines der Verfahren festlegt
wird in meinem Fachartikel "Das
A/B-Dilemma der Blower-Door-Messung"
näher betrachtet.
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