Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 93-2012 3.9.2012

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 93 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
www.luftdicht.de informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema.
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1.
Gibt es Interesse an Vorträgen als Video?
Im Herbst 2010 hat das E.U.Z. die Buildair-Tagung in Dänemark (mit immer noch sehr aktuellen und interessantem Inhalt) als Video aufgezeichnet und den Inhalt abrufbar, für nur 29 Euro ins Netz gestellt. Es haben bisher nur ca. 20 Personen diese Leistung in Anspruch genommen, enttäuschend wenig.
Eine Probe kann man hier ansehen:
http://www.techcast.com/events/buildair/index-de.php.
Eine ganze Tagung für 29 Euro – wo gibt’s das denn? Ja, das gibt’s, aber keiner schaut sich das an.
Das E.U.Z. möchte mit einer seit 5.6.2012 laufenden Nachfrage im Luftdicht-Forum gerne herausfinden, woran das liegt:

http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=852


2. Luftdichtheitsmessung im bewohnten Mehrfamilienhaus - Manchmal geht’s nur Stück für Stück
Wer Luftdichtheitsmessungen anbietet kennt das Problem: In einem bewohnten Mehrfamilienhaus kann man die Luftdichtheit der Gebäudehülle - z.B. nach einer finanziell geförderten Sanierung - nur mit sehr großem Aufwand messen. Doch Fördergeber wie die KfW-Bank verlangen, dass der Eigentümer messtechnisch nachweist, dass die Gebäudehülle luftdicht ist. Der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) verweist auf ein Verfahren, bei dem Messdienstleister nur einen Teil der Wohnungen messen. Diese Methode hat sich in Gesprächen mit der KfW als prinzipiell konsensfähig erwiesen. Die KfW behält sich zwar vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob sie ein wohnungsweises Vorgehen anerkennt. Mit der vom FLiB empfohlenen Methode besteht jedoch erfahrungsgemäß die Chance auf einen positiven Förder-Bescheid. Lesen Sie was der FLiB zur wohnungsweisen Messung rät.
http://medien.enev-online.de/infos_2012/120312


3. Buchempfehlung: "Das Luftfeuchtebuch"
Der Raumklimaexperte, J. Bellmer kennt genau die Fragen die von betroffenen Wohnungsnutzern und auch bei seinen Schulungen von Fachleuten gestellt werden, wie: "Darf mein bei Regenwetter lüften?", "Welche Luftfeuchte ist optimal?" In diesem Buch beantwortet er sie zielgerichtet und mit einer gut verständlichen Sprache.
http://www.luftdicht.de/literatur.htm#Luftfeuchtebuch

 
4. Für den Messpraktiker: "Wann hat ein Gebäude raumlufttechnische Anlagen?"

Nur weil Räume mit Hilfe fest eingebauter Ventilatoren be- oder entlüftet werden, hat man es nicht zwingend mit einem ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystem zu tun. Für die Messpraxis und den anzusetzenden Grenzwerten ist einzig relevant, ob im EnEV-Nachweis eine Lüftungsanlage rechnerisch berücksichtigt wurde oder nicht. Das führt Herr Solcher vom FLiB aus.
http://medien.enev-online.de/infos_2012/120621


5.
Zulässige Werte für den n50-Wert eines Tiefkühllager-Komplexes?
Hier gibt es noch Gelegenheit, sich als Fachplaner auszuweisen:
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=870


6. Bestellung / Abbestellung

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Herausgeber:
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