Information zur Richtlinie 92/42/EWG

Die CE-Kennzeichnung

Konformitätsbewertung im gesetzlich geregelten Bereich

Mit der CE-Kennzeichnung wird die Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien dokumentiert. Sie wird vom Hersteller direkt am Produkt angebracht. In vielen Fällen wird eine neutrale Stelle eingeschaltet, die von den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden bei der EU-Kommission benannt wird (benannte/notifizierte Stelle).

Z.B. DIN CERTCO ist eine in Deutschland von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditierte, vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung anerkannte und von der Europäischen Kommission benannte Prüf- und Zertifizierungsstelle (Notified Body). Sie erteilt die Baumusterprüfbescheinigung im Rahmen der Richtlinie 92/42/EWG  .

Diese Richtlinie kann kostenlos angefordert werden beim

Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
80525 München
Fax: 089 2162-2760