§ 2      zurück zu AVV Inhalt                                                          offizielle Begründung

Allgemeine Angaben

Energie- und Wärmebedarfsausweise müssen folgende allgemeine Angaben enthalten

1. die Bezeichnung des Gebäudes oder Gebäudeteils sowie Ort mit Postleitzahl, Straße, Hausnummer und Baujahr,

2. die Nutzungsart, insbesondere, ob es sich um ein Wohngebäude nach § 2 Nr. 2 EnEV handelt,

3. die wärmeübertragende Umfassungsfläche A nach Anhang 1 Nr. 1.3.1 EnEV,

4. das beheizte Gebäudevolumen Ve nach Anhang 1 Nr. 1.3.2 EnEV,

5. das Verhältnis A/Ve nach Anhang 1 Nr. 1.3.3 EnEV,

6. für Wohngebäude die Gebäudenutzfläche AN nach Anhang 1 Nr. 1.3.4 EnEV,

7. die Art der Beheizung und der Warmwasserbereitung sowie die Art und den Anteil erneuerbarer Energien,

8. das Datum der Ausstellung des Ausweises,

9. den Namen, die Anschrift, die Funktion oder Firma und die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben verantwortlichen Ausstellers.

Die Angaben nach den Nummern 8 und 9 stehen am Schluss der Ausweise.