Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik, www.luftdicht.de

LUFTDICHT-NEWS 98-2014 15.01.2014

 

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
dies sind die Luftdicht-News Nr. 98 mit Nachrichten zum Thema "Luftdichtheit der Gebäudehülle". Mit diesem Newsletter und meiner Internetseite
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1. Endlich Schluss mit dem A/B-Dilemma der Blower-Door-Messung!

In den bisherigen Energieeinsparverordnungen 2002 bis 2009 wurde erst auf dem Auslegungsweg festgelegt, welches der beiden in der Messnorm DIN 13829 definierten Verfahren A und B anzuwenden war. In der neuen EnEV2014 wird nun erstmals im Verordnungstext selbst festgeschrieben, dass Verfahren B bei einem Nachweis nach EnEV zur Anwendung kommt. Es gibt einige weitere Neuerungen. Die EnEV2014 tritt am 1.5.2014 in Kraft

http://www.luftdicht.de/enev2014.htm


2
. Neu in EnEV 2014: q50 bei Gebäuden über 1.500 m³ Größe
Bei Gebäuden, deren Luftvolumen 1.500 m³ übersteigt, wird mit der neuen EnEV2014 nicht mehr der volumenbezogene n50-Wert, sondern der der auf die Gebäudehüllfläche bezogene q50-Wert angewandt. Für diese Wert werden in Anlage 4 der EnEV neue einzuhaltende Grenzwerte festgelegt.
http://www.luftdicht.de/enev2014.htm

3. Luftdicht-Gebrauchtmarkt mit gutem Zuspruch
Viele Luftdichtheits-Messdienstleister haben überschüssige Ausrüstungsteile in der Ecke liegen. Dabei könnten die Teile leicht veräußert werden. Genau diesem Zweck dient der Luftdicht-Gebrauchtmarkt. Er wird auch dank einem Mitteilungsservice von zahlreichen Kaufinteressenten beobachtet. Dass der Markt relativ leer erscheint liegt daran, dass eingestellte Teile sehr schnell fortgehen. Abgeschlossene Verkäufe können ebenfalls betrachtet werden.

http://www.luftdicht.de/gebrauchtmarkt.htm

http://www.luftdicht.de/gebrauchtmarkt-erledigt.htm


4. Bestellung / Abbestellung

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Herausgeber:
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