Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
 

 Gemeinfreiheit der DIN EN 13829 


Die DIN 13829 ist die "Messnorm", die das Differenzdruckverfahren definiert. Mit dem Differenzdruckverfahren wird die Luftdichtheit von Gebäuden gemessen. Es wird in der EnEV 2002 und nachfolgenden EnEVs als anzuwendendes Verfahren vorgeschrieben, wenn die Luftdichtheit gemessen wird:

Anhang 4, Absatz 2: Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach
DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene
Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h
-1 und
- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h
-1
nicht überschreiten.

Die Frage ist immer wieder, ob solche Normen, die quasi Verordnungscharakter haben, noch dem Urheberrecht unterliegen oder ob sie wie der Verordnungstext selbst "gemeinfrei" sind.

Gemeinfreiheit würde bedeuten, dass man die Norm kopieren, ausdrucken und sonstwie verarbeiten darf, ohne mit einem evtl. Urheberrecht in Konfikt zu geraten.

Diese Frage kann klar beantwortet werden:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5 UrhG erstreckte sich die Gemeinfreiheit von amtlichen Werken, zum Beispiel amtliche Erlasse und Bekanntmachungen, auch auf private Normwerke, wenn diese amtlichen Werke darauf Bezug nehmen, ohne sie inhaltlich wiederzugeben. 2BGH, NJW-RR 1990, S. 1452 ff.

Das trifft für die DIN EN 13829 ebenso wie bei vielen weiteren Normen, die in der EnEV 2002 genannt werden genau zu.
Bei der im Zusammenhang mit der Prüfung der Luftdichtheit interessanten Norm DIN4108-7 verhält es sich eventuell anders. Diese Norm wird nur in der offiziellen Begründung zu Anhang 4 genannt und nicht im Verordnungstext selbst. Die Inbezugnahme ist dort deutlich schwächer.

Als Reaktion auf diese BGH-Entscheidung hat der Gesetztgeber 2003 unter starkem Protest der beteiligten Kreise eine Änderung der Urheberrechts durchgeführt, die zunächst so klingt, als ob diese Sachlage wieder rückgängig gemacht würde. Es handelt sich um § 5 Abs. 3 des neuen Urhebergesetzes.

Diese Änderung hat aber auf die Betrachtung der Gemeinfreiheit der DIN 13829 keinen Einfluß, weil vor dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts eingetrene Rechtslagen von den Änderungen ausdrücklich nicht beeinfusst werden.

 

In einem Artikel "Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG" von Dr. iur. Thomas Fuchs wird die Meinung vertreten, dass die Gemeinfreiheit im Sinne unserer Fragestellung auch unter dem §5 des neuen Urhebergesetzes gegeben ist.

Der Abstrakt des Artikels lautet:
Gegenstand des Aufsatzes ist die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, wie sie sich seit dem Inkrafttreten des § 5 Abs. 3 UrhG darstellt. Im Rahmen dreier Begründungsstränge, die mit unterschiedlichem Risiko behaftet sind, wird nachgewiesen, dass die Vorschrift im Wesentlichen leer läuft. Bei der rechtlichen Betrachtung wird, was bisher versäumt wurde, auch das einschlägige Gemeinschaftsrecht berücksichtigt. Im Bereich derjenigen DIN-Normen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, ist im Ergebnis in der Regel Gemeinfreiheit gegeben.

Die Ausführungen in einem weiteren Artikel desselben Autors "Die Gemeinfreiheit von DIN-Normen, dargestellt am Beispiel der DIN V 4108-6" sind auf die DIN 13829 direkt übertragbar. Diese DIN wurde  in gleicher Weise in der EnEV 2002 herangezogen und ist u.a. dadurch gemeinfrei.

Der Abstrakt dieses Artikels lautet:
In dem Beitrag wird die urheberrechtliche Stellung von DIN-Normen am Beispiel der DIN V 4108-6, die im Bereich des Wohnungsbaus von besonderer Bedeutung ist, untersucht. Dabei werden die Schutzfähigkeit dieser DIN-Vornorm und das Übergangsrecht zu § 5 Abs. 3 S. 1 UrhG eingehend erläutert. Das Ergebnis der Untersuchung besteht darin, dass die DIN V 4108-6 auch nach dem Inkrafttreten der genannten Vorschrift weiterhin als gemeinfrei anzusehen ist.

 

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern der Versuch, die gültigen Gesetze und Urteile richtig zu verstehen und umzusetzen.

Diskussionsbeträge sind im Luftdicht-Forum möglich: http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=362

 

Mit freunlichem Gruß

Herbert Trauernicht                                   Sehnde 8.8.2008