Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht, Gebäudemesstechnik
 

 Energieausweis und Blower-Door-Test 


Was hat der Blower-Door-Test mit dem seit 2008 geforderten Energieausweis zu tun?

Wenn der Energieausweis auf der Grundlage einer Berechnung des Energiebedarfs erstellt wird, kann auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle mit eingehen. Aber auch wenn er auf der Grundlage der Auswertung des Energieverbrauchs ausgestellt wird, geht die Luftdichtheit ein.

Verwunderlich ist, dass nicht angegeben wird, ob ein Dichtheitsnachweis vorliegt oder nicht. Stattdessen wird nur dokumentiert, welche Art der Lüftung vorgesehen ist. Ein Feld zum Ankreuzen hätte man dem energetisch nicht unbedeutenden Merkmal Luftdichtheit ruhig spendieren können!

Dem Energieausweis können aber freiwillig "zusätzliche Informationen" zur energetischen Qualität beigefügt werden.